Kapital entnehmen
Sie können aus Ihrem geförderten Altersvorsorgevertrag förderunschädlich Kapital entnehmen.
Voraussetzung:
Sie verwenden dieses Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer Ihren eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung in Ihrem eigenen Haus in Deutschland oder für eine selbstbewohnte Ihnen gehörende Eigentumswohnung (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag).
Die Kapitalentnahme muss mindestens 10.000 Euro betragen und darf 50.000 Euro nicht überschreiten.